Mit Fiktionsbescheinigung bezeichnet man eine Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht während des Zeitraums der Bearbeitung eines durch den Inhaber der Bescheinigung gestellten Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
Von Fiktionsbescheinigung spricht man, weil das Recht für diesen Zeitraum die Fiktion eines bestehenden bzw. fortbestehenden Aufenthaltstitel anordnet.
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