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Fideikommiss war die Bezeichnung für eine Vermögensmasse, die nach dem Willen des Berechtigten unveräußerlich war, und sich nach bestimmten vom Berechtigten festgelegten Regeln vererben sollte (z.B. Großgrundbesitz). Die Fideikommisse wurden durch Art. 155 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 aufgelöst und zu "normalen" Eigentum erklärt.
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