FGG ist die Abkürzung für "Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit".
Das FGG ist zum 1.9.2009 vom FamFG abgelöst worden.
Auf diesen Artikel verweisen: Betreuungsgesetz (BtG) * Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)