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Feudalismus
(recht.geschichte.9 und recht.geschichte.10 und recht.geschichte.11 und recht.geschichte.12 und recht.geschichte.13 und recht.geschichte.14 und recht.geschichte.15)
(engl. feudalism )
    

Mit Feudalismus wird ein Staatsordnung bezeichnet, bei dem eine adlige Oberschicht vom Herrscher auf Basis von Lehen mit Grundherrschaft sowie mit bestimmten politischen, militärischen, gesellschaftlichen und richterlichen Vorrechten/Befugnissen ausgestattet wird. Dadurch kommt es zur Herrschaft der Oberschicht über alle andern Schichten.

Das Lehenssystem ist regelmäßig durch Weitergabe von Lehensteilen mehrstufig aufgebaut. Es entsteht dann ein gestuftes System aus Vasallen und Untervasallen. Für ein Beispiel siehe unter Heerschildordnung.

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Auf diesen Artikel verweisen: feudalism * Heerschildordnung Werbung: