Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten04.06.06 Anonym: | Das BVerfG hat die FDGO als Ordnung definiert:
- Freiheit und Gleichheit;
- die Achtung von den im GG kontretisierten Menschenrechten ( Rechte der Persoenlichkeit, freie Enthaltung);
- Volkssouveraenitaet,
- Mehrparteiprinzip,
- Unabhaengigkeit der Regierung
| 31.10.05 Anonym: | gut was soll der mist ich bin bereits seit zwei Stunden auf der suche nach einer Schriftquelle der FDGO und dann finde ich so etwas und komme in Versuchung noch weitere Zeit zu verschwenden´, denn ich hab ja sonst nichts zu tun.
|
|