slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
favor negotii
(recht.allgemein.latein)
    

Mit favor negotii (lat.) wird im internationalen Kaufrecht eine Auslegungsregel bezeichnet, deren Ziel es ist, einen wirksamen sinnvollen Vertrag zu erhalten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: