Mit Familienbuch wird das Personenstandsbuch bezeichnet, in welchem der Personenstand der Familienmitglieder ersichtlich gemacht wird. Der zuständige Standesbeamte hat es nach Heirat anzulegen und bei Änderungen fortzuführen.
Auf diesen Artikel verweisen: Personenstand/Personenstandswesen/Personenstandsbücher