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§ 186 FamFG Adoptionssachen
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gesetz
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famfg
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Adoptionssachen sind Verfahren, die
die Annahme als Kind,
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
die Befreiung vom Eheverbot des §
1308
Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffen.
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Auf diesen Artikel verweisen:
§ 111 FamFG Familiensachen
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