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§ 112 FamFG Familienstreitsachen
(gesetz.famfg.buch-2.abschnitt-1)
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Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:

  1. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 7 und 8,
  2. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 9 sowie
  3. sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2.

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Auf diesen Artikel verweisen: Nutzungsentgelt, Wohnung im Familienrecht * Familienstreitsachen Werbung: