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falsus procurator
(recht.zivil.materiell.at.stellvertretung)
    

Von falsus procurator spricht man, wenn jemand als Vertreter auftritt ohne über eine entsprechende Vollmacht zu verfügen (Vertreter ohne Vertretungsmacht), sei es, dass er nie eine hatte oder dass eine ursprüngliche bestehende Vollmacht wirksam erloschen ist.

Für Details siehe unter vollmachtloser Vertreter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anfechtung einer Vollmacht Werbung: