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Mit Fallrecht (engl. case law) wird ein System der Rechtsfindung bezeichnet, das seine Entscheidungen nicht auf Gesetze, sondern auf vorhergehende Entscheidungen, sog. Präzedenzfälle, stützt. Im Fallrecht gilt das stare decicis.
Im deutschen Rechtssystem spielt Fallrecht nur im Bereich des Richterrechts eine Rolle.
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