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exterritorial
(recht.voelker und recht.allgemein.prozess)
    

Mit exterritorial werden Personen bzw. Sachen bezeichnet, die nicht der Hoheit und der Gerichtsbarkeit (siehe §§ 18 ff GVG) des Staates unterliegen, auf dessen Gebiet sie sich aufhalten. Dazu gehören z.B. Diplomaten und Kriegsschiffe.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozessvoraussetzungen im Zivilprozess Werbung: