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Exemtion
(recht.geschichte)
    

Mit Exemtion wird die Gewährung der Freiheit von der Weisungs- und Gerichtshoheit eines Bischofs z.B. an eine Abtei oder einen Ordensverband bezeichnet. Die Exemtion wurde vom Papst gewährt.

Beispiel: Das Kloster Wettingen erhielt 1231 von Papst Innozenz IV die Exemtion. Damit unterstand es direkt dem Papst und musste von anderen grundsätzlich vorgesetzten kirchlichen Würdenträgern, wie z.B. dem zuständigen Bischof, keine Weisungen annehmen.

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