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(1) Das gemeinsame Vorgehen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit
schließt ein:
- die operative Zusammenarbeit der zuständigen Behörden einschließlich der
Polizei, des Zolls und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden
der Mitgliedstaaten bei der Verhütung von Straftaten sowie ihrer Aufdeckung
und Ermittlung;
- das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen
sachdienlicher Informationen, einschließlich Informationen der
Strafverfolgungsbehörden zu Meldungen über verdächtige finanzielle
Transaktionen, insbesondere unter Einschaltung von Europol, wobei
die entsprechenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener
Daten zu beachten sind;
- Die Zusammenarbeit sowie gemeinsame Initiativen in den Bereichen Aus- und
Weiterbildung, Austausch von Verbindungsbeamten, Abordnungen, Einsatz
von Ausrüstungsgegenständen und kriminaltechnische Forschung;
- die gemeinsame Bewertung einzelner Ermittlungstechniken in bezug auf
die Aufdeckung schwerwiegender Formne der organisierten Kriminalität.
Der Rat fördert die Zusammenarbeit durch Europol und geht innerhalb von
fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam insbesondere wie
folgt vor:
- Er ermöglicht es Europol, die Vorbereitung spezifischer
Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten,
einschließlich operativer Aktionen gemeinsamer Teams mit Vertretern von
Europol in unterstützender Funktion, zu erleichtern und zu unterstützen
und die Koordinierung und Durchführung solcher Ermittlungsmaßnahmen zu
fördern;
- er legt Maßnahmen fest, die es zum einen Europol ermöglichen, sich an
die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ersuchen zu wenden,
Ermittlungen in speziellen Fällen vorzunehmen und zu koordinieren,
und die es zum anderen gestatten, spezifisches Fachwissen zu entwickeln,
das den Mitgliedsstaaten zu deren Unterstützung bei Ermittlungen in Fällen
organisierter Kriminalität zur Verfügung gestellt werden kann;
- er fördert Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen Beamten der
Strafverfolgungs-/Ermittlungsbehörden, deren Spezialgebiet die
Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist und die eng mit Europol
zusammenarbeiten;
- er richtet ein Netz für Forschung, Dokumentation und Statistik über die
grenzüberschreitende Kriminalität ein.
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