slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
europäisches Parlament
(recht.eu)
    

Mit europäischem Parlament wird die von den Bürgern der EU-Länder gewählte Volksvertretung auf Ebene der europäischen Union (EU) bezeichnet. Im Gegensatz zur den nationalen Parlamenten ist das europäische Parlament allerdings nicht der souveräne Gesetzgeber (= Legislative) der EU, sondern am Rechtsetzungsverfahren der EU nur beteiligt. Der Umfang der Beteiligungsrechte variiert dabei je nach Rechtsetzungsakt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: