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Rat der europäischen Union
(recht.eu)
    

Der Rat der europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist das höchste Beschlussfassungs- und Gesetzgebungsorgan der europäischen Union (EU). Der Rat setzt sich zusammen aus einem Vertreter je EU-Land auf Ministerebene. Dabei nimmt der jeweils für das konkret behandelte Thema zuständige Fachminister teil. In Deutschland kann dies neben einem Bundesminister gemäß Art. 23 Abs. 6 GG auch ein Landesminister sein.

Der Rat der europäischen Union darf nicht mit dem europäischen Rat, oder dem Europarat verwechselt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: EU-Richtlinien * Comité des représentants permanents (COREPER) * Europarat * Ministerrat/Ministerratssitzung, Österreich * Europäischer Rat * Softwarepatente * Vertrag von Lissabon * Europäische Union, Organe Werbung: