Der Rat der europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist das höchste Beschlussfassungs- und
Gesetzgebungsorgan der europäischen Union (EU). Der Rat setzt sich zusammen aus einem Vertreter je EU-Land auf Ministerebene. Dabei nimmt der jeweils für das konkret behandelte Thema zuständige Fachminister teil. In Deutschland kann dies neben einem Bundesminister gemäß Art. 23 Abs. 6 GG auch ein Landesminister sein.
Der Rat der europäischen Union darf nicht mit dem
europäischen Rat,
oder dem Europarat verwechselt werden.
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