Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Artikel 1 EUGüVO Anwendungsbereich
(gesetz.euguevo)
<< >>
    

(1) Diese Verordnung findet auf die ehelichen Güterstände Anwendung. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.

(2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind

  1. die Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit der Ehegatten;
  2. das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe;
  3. die Unterhaltspflichten;
  4. die Rechtsnachfolge nach dem Tod eines Ehegatten;
  5. die soziale Sicherheit;
  6. die Berechtigung, Ansprüche auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die während der Ehe erworben wurden und die während der Ehe zu keinem Renteneinkommen geführt haben, im Falle der Ehescheidung, der Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder der Ungültigerklärung der Ehe zwischen den Ehegatten zu übertragen oder anzupassen;
  7. die Art der dinglichen Rechte an Vermögen und
  8. jede Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen in ein Register, einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Eintragung, sowie die Wirkungen der Eintragung oder der fehlenden Eintragung solcher Rechte in ein Register.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: