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Europäischer Bürgerbeauftragter
(recht.eu)
    

Der europ. Bürgerbeauftragte ist eine Einrichtung der EU, deren Aufgabe es ist, Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Organen und Institutionen der Gemeinschaft, ohne Gerichtshofund und Gericht erster Instanz, zu untersuchen, und darüber in einem Jahresbericht zu informieren. Jeder EU-Bürger kann den Beauftragten durch Einreichung einer Beschwerde, zum Tätigwerden veranlassen.

Der Beauftragte hat seine Rechtsgrundlage in Art. 195 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem, vom europ. Parlament erlassenen, Statut des Bürgerbeauftragten (Beschluss 94/262) .

Neben dem Bürgerbeauftragten existiert der Petitionsausschuss des europäischen Parlaments.

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