|
Der europ. Bürgerbeauftragte ist eine Einrichtung der EU, deren Aufgabe
es ist, Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Organen und Institutionen
der Gemeinschaft, ohne Gerichtshofund und Gericht erster Instanz, zu
untersuchen, und darüber in einem Jahresbericht zu informieren. Jeder
EU-Bürger kann den Beauftragten durch Einreichung einer Beschwerde, zum
Tätigwerden veranlassen.
Der Beauftragte hat seine Rechtsgrundlage in Art. 195 des Vertrages zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem, vom europ. Parlament
erlassenen, Statut des Bürgerbeauftragten (Beschluss 94/262) .
Neben dem Bürgerbeauftragten existiert der Petitionsausschuss des
europäischen Parlaments.
Werbung:
| |