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EU-Rechtsetzung, Anhörungsverfahren
(recht.)
    

Mit Anhörungsverfahren wird das Verfahren gemäß Art. 250 EGVA bezeichnet. Es kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen die Verträge nicht das Verfahren der Zustimmung oder das Verfahren der Mitentscheidung anordnen. Konkret ist das nicht der Fall in

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