Mit Erstbescheid wird im Verwaltungsverfahren die erste abschließende Entscheidung durch die Behörde im Gegensatz zum Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid bezeichnet.
Für ein Muster siehe unter Erstbescheid, Muster.
Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsprozessrecht