Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges in Widerrufs- und Unterlassungsfällen
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

In Widerrufs- und Unterlassungsfällen, d.h. wenn der Widerruf oder die Unterlassung einer Äußerung Gegenstand der Klage ist, ist Anspruchsgrundlage in der Regel § 1004 BGB analog. Fraglich ist welcher Rechtsweg in diesen Fällen eröffnet ist.

Ist die Äußerung öffentlich-rechtlich so kann man nach der Kehrseitentheorie davon ausgehen, dass auch die Aufhebung auf dem öffentlich-rechtlichen, d.h. dem Verwaltungsrechtsweg erfolgen muss. Andernfalls wäre der Zivilrechtsweg eröffnet. Um die Äußerung qualifizieren zu können, ist auf den Sachzusammenhang der Äußerung abzustellen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: