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Bei der Ausübung von Ermessen durch die
staatlichen Organe, kann es zu Fehlern kommen. Man unterscheidet dabei
zwischen:
- Ermessensausfall, die Behörde erkennt nicht, dass sie ein
Ermessen hat, und übt daher kein Ermessen aus.
- Ermessensüberschreitung, die Behörde überschreitet bei der
Ausübung des Ermessens den gesetzlichen Rahmen.
- Ermessensmissbrauch, die Behörde trifft ihre Entscheidung aufgrund gesetzeswidriger
Erwägungen.
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