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Erblasserschulden/Erbfallschulden/Nachlassschulden
(recht.zivil.materiell.erb und recht.notar.erb)
    

Nachlassverbindlichkeiten lassen sich wie folgt differenzieren:

Erblasserschulden rühren vom Erblasser her, d.h. bestanden schon ihm gegenüber zu seinen Lebzeiten oder waren dem Grunde nach schon angelegt.

Erbfallschulden entstehen durch den Erbfall und belasten den Nachlass. Z.B. Vermächtnisse.

Nachlassschulden oder Nachlasserbenschulden sind Schulden die von den Erben eingehen und die den Nachlass belasten.

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