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Entscheidungsgründe/Urteilsgründe, Strafurteil
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Die Entscheidungsgründe sind beim Strafurteil wie folgt aufzubauen:

  1. persönliche Verhältnisse (wird in der Klausur oft erlassen). Will das Gericht seine Strafzumessung auf Vorstrafen stützen, muss es diese Vorstrafen in den persönlichen Verhältnissen kurz darstellen

    Der Angeklagte hat am (...) in (...) ein Kfz aufgebrochen und entwendet und wurde dafür vom (...) zu (...) verurteilt.).

    Das Hineinkopieren des BZR-Auszugs oder das kurze Auflisten genügen nicht.
  2. Sachverhaltsdarstellung, aus der Sicht des allwissenden Betrachters, mit Darstellung der inneren Tatseite.

    Der Angeklagte begab sich am (...) in ein Restaurant und bestellte ein mehrgängiges Menü für 120,- Euro sowie eine Flasche Wein für 75,-. Bei Vertragsschluss wusste er, dass er den Kaufpreis nicht würde zahlen können.

  3. Beweiswürdigung (Hier werden z.B. Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten gewürdigt)

    Die Bestellung im Restaurant ergibt sich aus der Einlassung des Angeklagten. Auf seinen Vorsatz schließt dass Gericht aus der Aussage der Lebensgefährtin die überzeugend dargestellt hat, dass der Angeklagte bevor er das Haus verließ mit ihr über seine finanzielle Notlage sprach und dabei äußerte über kein Bargeld zur verfügen.

  4. Rechtliche Würdigung des Geschehens (Subsumtion)

    Durch die Bestellung spiegelte der Anklagte dem die Bestellung aufnehmenden Wirt vor, die zahlungsfähig zu sein. Dadurch kam es (...)

  5. Strafzumessung, bei der Berücksichtigung von Vorstrafen siehe unter Nr. 1

    Der Strafrahmen ergibt sich hier aus § 263 StGB. Er reicht im Mindestmaß von (...) bis zu einer Höchststrafe von (...). Zugunsten des Angeklagten ist hier zu berücksichtigen, dass (...)

Diesen Stationen korrespondieren folgende Fragen:

  1. Wer ist der Angeklagte
  2. Was hat er getan?
  3. Woher weiss das Gericht das?
  4. Gegen welche Strafvorschriften hat er verstoßen?
  5. Welche Rechtsfolgen werden verhängt und warum?

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