Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten03.10.08 Anonym2: | Hallo Anonym,
na was soll denn nach dem dargelegten Rechtsgrundsatz, ein Verzicht auf die Ausübung der Einrede der Entreicherung bedeuten? Ist das gut für dich oder deinen Arbeitgeber? Was glaubst du? Wie würdest du entscheiden?
| 12.05.08 Anonym: | hallo,
kann mir jemand diesen satz aus dem arbeitsvertrag verdeutlichen ?
herr.... verzichtet für den fall der überzahlung von vergütung auf die einrede der entreicherung.
was bedeutet das genau ?
vielen dank.
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