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Entpflichtung
(recht.zivil.prozess)
    

Von Entpflichtung spricht man, wenn jemand von seinen Pflichten entbunden wird.

Beispiel: Ein im Wege der Verfahrenskostenhilfe zu Vertretung einer Partei verpflichteter Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 48 Abs. 2 BRAO) von dieser Pflicht wieder entbunden werden (= entpflichtet) werden.

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