|
Von Entpflichtung spricht man, wenn jemand von seinen Pflichten entbunden wird.
Beispiel: Ein im Wege der Verfahrenskostenhilfe zu Vertretung einer Partei verpflichteter Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 48 Abs. 2 BRAO) von dieser Pflicht wieder entbunden werden (= entpflichtet) werden.
Werbung:
| |