Von der EU für Januar 2004 geplante Behörde. Ist am 17.03.2004
online
gegangen. Im Herbst 2004 soll sie dann auch ihre Arbeit aufnehmen.
Aufgabe der ENISA ist die Beratung der Komission und
Mitgliedsstaaten in Fragen der Netzsicherheit.
Nach Rechtsstreitigkeiten über die Rechtsgrundlage (Art. 94 EU-Vertrag) hat der europäische Gerichtshof im Mai 2006 die Rechtsgrundlage bestätigt und damit ein weiteres Hindernis für die endgültige Aufnahme der Arbeit beseitigt. Kern des Streits war die Frage, ob die ENISA gemäß Art. 308 EU-Vertrag hätte im Rat einstimmig beschlossen werden müssen, oder ob die Mehrheitsentscheidung gemäß Art. 95 EU-Vertrag ausreichend war.
Werbung:
|