slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Endogamie/Exogamie
(recht.geschichte)
    

Mit Endogamie wird die Heirat innerhalb der eigenen sozialen Gruppe bezeichnet. Mit Exogamie die Heirat ausserhalb der eigenen Gruppe.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: