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Embryonenschutzgesetz (ESchG)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Embryonenschutzgesetz wird ein Bundesgesetz bezeichnet, das die künstliche Fortpflanzung und den Umgang mit Embryonen regelt bzw. einschränkt. Das ESchG enthält z.B. in § 2 ein Verbot des Verkaufs und Erwerbs von Embryonen, in § 6 ein Klonverbot und in § 3 ein Verbot der Geschlechtswahl bei künstlicher Befruchtung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geschlechtswahl * ESchG Werbung: