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Elysee-Vertrag
(recht.voelker.vertrag)
    

Mit Elysee-Vertrag wird der unter Adenauer und De Gaulle geschlossene Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22.01.1963 bezeichnet. Er legt eine Zusammenarbeit, Information und Konsulation auf den Gebieten Außenpolitik, Verteidigung, Erziehungs- und Jugendpolitik fest. Vertragsbestandteil ist auch, dass sich die deutschen und französischen Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal im Jahr treffen.

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