|
Von Elastizität des Eigentums spricht im Zusammenhang mit der Möglichkeit Teilinhalte (sog. beschränkt dingliche Rechte) abzuspalten und durch Erlöschen wieder hinzuzufügen. Ersteres führt zu einer Beschränkung des konkreten Eigentumrechts und zweiteres dann wieder zu einer Erweiterung (siehe Wolf, Sachenrecht, Rn. 10).
Werbung:
| |