|
Von einer Einziehung des Wertersatz spricht man im Strafrecht, wenn der Täter oder Teilnehmer die der Einziehung unterliegenden Gegenstände veräußert oder verbraucht oder die Einziehung anders vereitelt hat, und der Staat stattdessen einen Geldbetrag in Höhe des Wert des Gegenstandes einzieht.
Werbung:
| |