slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Einheitsstrafenprinzip/Differenzierungsprinzip
(recht.straf.at.konkurrenzen)
    

Vom Einheitsstrafenprinzip spricht man, wenn bei Erfüllung mehrer selbständiger Tatbestände durch einen Täter unabhängig von der Frage Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit auf eine einheitliche Strafe erkannt wird. Das Einheitsstrafenprinzip gilt im Jugendstrafrecht. Das Erwachsenenstrafrecht folgt dem Differenzierungsprinzip, dass zwischen Taten die Handlungseinheit und solchen die in Tatmehrheit begangen wurden unterscheidet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: