slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Eingangssteuersatz/Spitzensteuersatz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Eingangssteuersatz bezeichnet man im Steuerrecht bei einer progressiven Besteuerung den Steuersatz, der auf den niedrigsten zu versteuerten Betrag erhoben wird. Mit Spitzensteuersatz bezeichnet man den Steuersatz, der auf den höchsten zu versteuerten Betrag erhoben wird.

Im Jahr 2005 lag der Eingangssteuersatz für die Einkommenssteuer bei bei 15 % und der Spitzensteuersatz bei 42 % (beides ohne Gewähr).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: