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Einführungsgesetz
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Einführungsgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, das im Rahmen der Neuregelung größerer Gesetze erlassen wird und Abgrenzungs- oder Übergangsbestimmungen bezüglich des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Hauptgesetzes enthält.

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Auf diesen Artikel verweisen: EGBGB * EGStGB Werbung: