slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Eigenverwaltung
(recht.zivil.materiell.insolvenz)
    

Von Eigenverwaltung spricht man bei einem Insolvenzverfahren, wenn kein Insolvenzverwalter bestellt wird, sondern der Schuldner die laufende Geschäftsführung vornimmt und dabei von einem bestellten Sachwalter kontrolliert wird (§ 270 ff InsO).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Frustrationsverbot Werbung: