Mit Eigentumsübertragung bezeichnet man den Vorgang, der zum Wechsel des Eigentümers einer Sache führt. Für bewegliche Sachen siehe unter Übereignung, für unbewegliche Sachen siehe unter Auflassung.
Auf diesen Artikel verweisen: alienation * Übergabesurrogate * antizipiertes Besitzkonstitut * Geheißerwerb