|
Man spricht bei einer Aktiengesellschaft von eigenen Aktien, bei Aktien, die die Gesellschaft zurückgekauft hat.
Beispiel: Das sog. Grundkapital der C-AG ist in 100.000 Aktien zu 100,- das Stück aufgeteilt. Die Aktien werden an der Börse gehandelt. Die C-AG kauft gemäß Vorstandsbeschluss an der Börse 10.000 Aktien zum aktuellen Marktpreis von 110,-/Stück zurück.
Ein Aktienrückkauf ist nur unter den Voraussetzungen des § 71 AktG zulässig, da dadurch der Gesellschaft Kapital entzogen wird.
Beispiel: Um den Rückkauf der Aktien finanzieren zu können musste die C-AG 1.100.000,- Euro aufbringen, die jetzt nicht mehr für Investitionen oder Gewinnausschüttungen zur Verfügung stehen.
Gründe die einen Rückkauf erlauben sind u.a.
- Abwendung von schwerem Schaden für die Gesellschaft
- Herabsetzung des Grundkapitals
- Weitergabe der gekauften Aktien an Mitarbeiter
Ein Nebeneffekt beim Rückkauf ist der steigende Kurs, da durch die Rückkäufe die Nachfrage am Markt erhöht wird.
Werbung:
| |