Mit Eigenbetrieb werden gemeindeeigene unselbständige Unternehmen bezeichnet. Eigenbetriebe sind Teil der Gemeinde, verfügen aber über einen eigenen Haushalt. Die Verfassung und Verwaltung der Eigenbetriebe sind in Hessen im hessischen Eigenbetriebsgesetz geregelt.
Im Gegensatz dazu spricht man von Eigengesellschaften bei rechtlich selbständigen Unternehmen, an denen die Gemeinde die Anteile hält. Auch die Eigengesellschaften verfügen über ein vom Gemeindehaushalt losgelöstes Budget.
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