Ist der Beischlaf eines Ehepartners mit einem Dritten.
Ehebruch war früher strafbar, dies wurde aber 1969 geändert.
Ehebruch kann aber zu einer Unterhaltsverwirkung nach § 1579 Nr. 7 führen.
So hat das OLG Hamm mit Beschl. v. 197.7.2011 (Az. 13 UF 3/11 = NjW 2011, 3379 f) entschieden, dass eine Ehefrau die in der berufsbedingten Abwesenheit ihres Mannes ein intimes Verhältnis mit einem gemeinsamen Freund aufnimmt ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt hat.
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