Von Ehebetrug spricht man, wenn ein (oder beide) Ehegatten
ein gesetzliches Ehehinderniss verschweigen. Der Ehebetrug
ist nur noch in der Form der Bigamie (Doppelehe) gemäß § 172 StGB
strafbar.
Der Heiratsschwindel, d.h. die Heirat unter Vorspiegelung
falscher Tatsachen mit der Absicht der rechtswidrigen Verschaffung
eines Vermögensvorteils ist als Betrug
gemäß § 263 StGB strafbar.
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