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Ehebetrug
(recht.straf.bt)
    

Von Ehebetrug spricht man, wenn ein (oder beide) Ehegatten ein gesetzliches Ehehinderniss verschweigen.

Der Ehebetrug ist nur noch in der Form der Bigamie (Doppelehe) gemäß § 172 StGB strafbar.

Der Heiratsschwindel, d.h. die Heirat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit der Absicht der rechtswidrigen Verschaffung eines Vermögensvorteils ist als Betrug gemäß § 263 StGB strafbar.

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