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ehebedinger Vorteil
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

1. Mit ehebedingtem Vorteil werden in Literatur und Rechtsprechung überwiegend Vorteile des ehelichen Lebenstandards bezeichnet, die dem wirtschaftlichen schwächeren Partner über den Aufstockungsunterhalt vorrübergehend gesichert werden sollen.

2. Eine andere Betrachtung bezeichnet mit ehebedingten Vorteilen solche Vorteile, die einem Gatten aufgrund der Ehe zugewachsen sind und von denen er über die Ehe hinaus profitiert. Solche ehebedingten Vorteile können ehebedingtr Nachteile teilweise aufwiegen.

Beispiel: C ist Automechaniker. Er heiratet die gut verdienende selbständige Ärztin B. Nach Geburt des ersten Sohnes bleibt C zu Hause um diesen zu versorgen. Nach 25 Jahren kommt es zur Scheidung. C erhält im Rahmen des Versorgungsausgleichs mehr Rentenantwartschaften als er bei einer Fortführung seiner Erwerbstätigkeit selbst hätte erzielen können.

Auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind ehebdingte Vorteile denkbar, wenn der ausgleichsberechtigte Partner ohne die Ehe ein solches Vermögen selbst nicht hätte erwirtschaften können.

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