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Artikel Diskussion (1)
effet utile
(recht.eu)
    

Mit effet utile wird das Auslegungsprinzip des EuGH für europäisches Gemeinschaftsrecht bezeichnet, das der Auslegung den Vorzug einräumt, die die Verwirklichung der Vertragsziele (der europäischen Verträge) am meisten fördert.

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