Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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Bearbeiten09.10.05 info: | Danke für den Hinweis.
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08.10.05 Anonym: | Die \"Hilfsbeamten\" heißen numehr \"Ermittlungspersonen\" gem. §152 GVG. Dies begründet sich aus dem Umstand, dass jetzt auch Angestellte für die Staatsanwaltschaft Ermittlungen erledigen dürfen.
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