(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Auf diesen Artikel verweisen: § 18 SGB IV Bezugsgröße