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Von einer Duldungsanordnung spricht man im Verwaltungsrecht, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird, der gegenüber einem Dritten die Duldung einer bestimmten Handlung anordnet um die Vollstreckung eines gegen einen anderen gerichteten Verwaltungsakts zu ermöglichen.
Beispiel: A hat im Außenbereich ohne Baugenehmigung ein nicht genehmigungsfähiges Haus errichtet und an den M vermietet. Daher erhält A von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigungsanordnung. Ms vertragliche Berechtigung am Haus macht zwar die Beseitigungsanordnung nicht gemäß § 44 VwVfG nichtig, ist aber Vollstreckungshindernis. Um dieses auszuräumen, erlässt die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Duldungsanordnung an M.
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