slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Digital Rights Management (DRM)
(it.recht)
    

DRM soll technisch sicherstellen, daß urheberrechtlich geschützte Werke nur im Rahmen der vom Urheber genehmigten Nutzung genutzt werden können. So soll DRM z.B. illegale Kopien von diesen Werken verhindern.

Im Zusammenspiel mit einem restriktiven Urheberrecht (z.B. keine erlaubten Privatkopien von legal erworbenen Werken), kann DRM zu starken Einschnitten für den Endkunden führen. So z.B. kann kann verhindert werden, daß der Käufer Titel einer CD auf seinen portablen MP3-Player kopiert. Er wäre dann gezwungen für diese Anwendung extra Gebühren zu entrichten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Light Weight Digital Rights Management (LWDRM) Werbung: