Das Drittelbeteiligungsgesetz ist im wesentlichen eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952. Es regelt die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Auf diesen Artikel verweisen: Mitbestimmungsgesetz * Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)