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Dreimeilenzone
(recht.voelker)
    

Mit Dreimeilenzone wird der früher gewohnheitsrechtlich anerkannte Bereich des der Küste vorgelagerten Küstengewässers bezeichnet, in welchem der anliegende Küstenstaat die Kontrolle hat. Die Dreimeilenzone hat sich historisch aus der sog. Kanonenschussweite entwickelt und ist (in Deutschland 1994) durch eine 12 Seemeilen breite Zone ersetzt worden. Viele Staaten erheben weitergehende Forderungen auf eine Ausdehnung des Küstengewässers bis zu 200 Seemeilen.

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